Am 1. Juli 2007 trat in Sachsen-Anhalt eine neue Kreisgebietsstruktur in Kraft. Fortan gibt es neben den 3 kreisfreien Städten nur noch 11 Landkreise.
Rechtliche Grundlage dieser Kreisgebietsreform bildete das Gesetz zur Kreisgebietsneuregelung vom 11. November 2005 (GVBl. LSA S. 692) geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2006 (GVBl. LSA S. 544).
Die Sitze der neugebildeten Landkreise sind durch den Landtag in 9 Einzelgesetzen festgelegt worden.
Von den 3 kreisfreien Städten blieben die Stadt Halle (Saale) und die Landeshauptstadt Magdeburg unverändert. Die Stadt Dessau fusionierte mit der zum ehemaligen Landkreis Anhalt-Zerbst gehörenden
Stadt Roßlau (Elbe) zur kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau. Von den 21 Landkreisen waren nur die beiden im Norden gelegenen Landkreise Altmarkkreis Salzwedel und Stendal von der Kreisgebietsreform nicht betroffen.
Ansonsten sah das Gesetz regelmäßig den Zusammenschluss von 2 oder 3 Landkreisen zu einem neuen vor.
Aktualisierung: 19.07.2007