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Im Folgenden möchten wir Sie über das derzeitig größte Projekt der amtlichen Statistik informieren: Am 9. Mai 2011 ist der Stichtag für den Zensus 2011 in Deutschland. Wie alle unserer europäischen Nachbarn es bereits tun oder noch tun werden, erheben die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder die aktuelle amtliche Einwohnerzahl sowie viele wichtige Strukturdaten über die Bevölkerung in Deutschland. Für die Umsetzung trat das Gesetz zur Anordnung des Zensus 2011 (ZensG 2011) am 16. Juli 2009 in Kraft. Die Ausführung des Zensus2011 in Sachsen-Anhalt ist im Zensusausführungsgesetz Sachsen-Anhalt – (ZensAG LSA) vom 8. Juli 2010 geregelt.
Mit Hilfe des Zensus ermitteln die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder sowie die Erhebungsstellen in den Kommunen wie viele Menschen in unserem Land leben, wie sie wohnen und was sie arbeiten. Diese Daten sind die wesentliche Grundlage für eine Vielzahl von politischen und wirtschaftlichen Planungen und Entscheidungen von Bund, Ländern und Gemeinden, wie z.B. die Planung unserer Infrastruktur unter dem Vorzeichen demografischer Veränderungen, die Regelung des Länderfinanzausgleiches, die Zuweisung von Finanzmitteln der Länder an die Kommunen, die Einteilung der Wahlkreise – all dies ist ohne genaue und vor allem regional tief gegliederte Einwohnerzahlen nicht möglich.
Ein besonderes Augenmerk beim Zensus 2011 liegt auf dem Datenschutz. So werden die Daten durch bauliche, technische und organisatorische Zugangsbeschränkungen zu den Rechenzentren der statistischen Ämter gesichert. Außerdem werden Maßnahmen zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit getroffen, die insbesondere die Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität der Daten gewährleisten. Bei der Nutzung allgemein zugänglicher Netze werden dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Verschlüsselungsverfahren angewendet.
Deutschland hat sich beim Zensus 2011 für ein neues, registergestütztes Verfahren entschieden. Hierbei nutzt die amtliche Statistik hauptsächlich Informationen aus vorhandenen Verwaltungsregistern — vor allem aus den Melderegistern und dem Register der Bundesagentur für Arbeit. Ergänzend sind Befragungen vorgesehen, um einerseits die Registerdaten statistisch zu überprüfen und um andererseits Merkmale zu erheben, über die keine Registerdaten vorliegen. Dadurch werden viel weniger Einwohner belastet als bei der traditionellen Methode, einer Vollerhebung. In Sachsen-Anhalt haben 37 örtliche Erhebungsstellen ihre Arbeit aufgenommen. Diese stecken mitten in den notwendigen Vorbereitungen für die Erhebung zum Stichtag 9. Mai 2011.
Für die Haushaltebefragung wurden per Zufallsverfahren etwa 10% aller Einwohnerinnen und Einwohner ausgewählt und sie werden von einem Erhebungsbeauftragten besucht. In Sachsen-Anhalt sind es rund 240.000 Einwohnerinnen und Einwohner.
In allen Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften – wie zum Beispiel Studierenden- wohnheimen, Alten- oder Pflegeheimen – findet eine Befragung statt.
Bei der Gebäude- und Wohnungszählung werden alle Haus- oder Wohnungseigen-tümerinnen und -eigentümer postalisch zu Merkmalen von Gebäuden und Wohnungen befragt.
Damit kommt rund ein Drittel der Bevölkerung direkt mit dem Zensus 2011 in Berührung. Indirekt ist natürlich durch die Auswertung der Registerdaten die gesamte Bevölkerung betroffen. Daraus leitet sich ein enormer Informationsbedarf der Bevölkerung ab.
Neben den Informationsmaterialien des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt finden Sie ausführlichere Informationen zum Zensus auch auf den Dialogportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder  www.zensus2011.de.
Haben Sie Fragen zum Zensus2011?
Wenn Sie Fragen zur Gebäude- und Wohnungszählung haben, erreichen Sie uns unter: 0800/ 5892145 oder unter der 0345 2318-400
Wenn Sie Fragen zur Haushaltebefragung haben, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Erhebungsstelle oder telefonisch unter der 0345 2318-370
Wenn Sie Fragen zur Befragung an Sonderbereichen (z.B. Wohn-, Pflege- oder Altenheimen) haben, erreichen Sie und unter: 0345- 2318-380
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