Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt
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Kommunen / Erhebungsstellen

Bei der Vorbereitung und Durchführung des Zensus 2011 kommt den Kommunen eine zentrale Aufgabe zu. Nur unter ihrer Mitwirkung kann die amtliche Statistik das Vorhaben Zensus 2011 realisieren. 

Ein Anschriften- und Gebäuderegister (AGR) bildet das Kernstück für die Vorbereitung und Durchführung des Zensus 2011.

Zum Aufbau dieses Registers erfolgten entsprechend dem Zensusvorbereitungsgesetz Lieferungen von Daten aus den Melderegistern der Kommunen  an das  Statistische Landesamt.  Zur Aktualisierung des Anschriften- und Gebäuderegisters gab es bzw. wird es drei weitere Datenlieferungen geben.

Die kommunalen Grundsteuerstellen übermittelten Daten über die Eigentümer und Verwalter von Gebäuden und Wohnungen, die im Zensus auskunftspflichtig sein werden, an das Statistische Landesamt. Diese Daten sind Grundlage für die postalische Gebäude- und Wohnungszählung, die durch das Statistische Landesamt durchgeführt wird, aber der organisatorischen Unterstützung der Kommunen bedarf.

Die Erhebungsstellen beim Zensus 2011

Bei der Durchführung des Zensus stehen viele Aufgaben an, die am besten direkt vor Ort in den Städten Sachsen-Anhalts bearbeitet werden können. Um diese Aufgaben fachlich und datenschutzrechtlich optimal erledigen zu können wurden in Sachsen-Anhalt deshalb bis November 2010 sogenannte Erhebungsstellen eingerichtet.

Erhebungsstellen in Sachsen-Anhalt

In 37 Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt mit mindestens 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern wurde eine so genannte Erhebungsstelle eingerichtet. . Seit November 2010 haben die Erhebungsstellen ihre Arbeit aufgenommen und voraussichtlich Mitte 2012, zum Ende der Erhebungsphase des Zensus, werden sie wieder aufgelöst.

Besonderheiten einer Erhebungsstelle

Bei einer Erhebungsstelle handelt es sich um eine eigene Verwaltungseinheit. Das heißt, dass zur Wahrung des amtlichen Statistikgeheimnisses die Kommunen dazu verpflichtet sind ihre Erhebungsstellen räumlich, technisch und organisatorisch und vor allem personell von anderen Verwaltungsstellen, wie beispielsweise dem Einwohnermeldeamt oder dem Steueramt, getrennt einzurichten.

Aufgaben im Rahmen der Haushaltsstichprobe

Als Vorbereitung auf die Haushaltsstichprobe planen die Erhebungsstellen den Einsatz ihrer benötigten Erhebungsbeauftragten (Interviewer) und verteilen sie auf die jeweils zu befragenden Anschriften. Die Interviewer werden geschult und erhalten die notwendigen Unterlagen zusammengestellt.

Nach der Durchführung der Befragung ist zu prüfen, ob die von den Interviewern oder per Post von den auskunftgebenden Bürgern eingegangenen Fragebögen und die damit verbundenen Organisationsunterlagen vollständig sind. Diese werden dann umgehend an das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt weitergeleitet.

Die Erhebungsstellen werden auch mit den Bürgern Kontakt aufnehmen, wenn diese Fragen haben oder aber  ihrer Auskunftspflicht nicht nachkommen sollten.

Aufgaben bei den Erhebungen in Sonderbereichen

Bei nicht-sensiblen Sonderbereichen wie Studentenwohnheimen oder Internaten fallen die gleichen Aufgaben an wie sie schon bei der Haushaltsstichprobe beschrieben wurden. Aus diesem Grund sind auch die gleichen Arbeitsschritte erforderlich.

Der große Unterschied zwischen den Erhebungen in Sonderbereichen im Vergleich zur Haushaltsstichprobe ergibt sich durch die Befragung in sogenannten sensiblen Sonderbereichen. Hier nimmt die Erhebungsstellenleitung schon vor dem Stichtag Kontakt mit der Einrichtungsleitung sensibler Sonder­anschriften auf und informiert über den Ablauf der Erhebung.

Kontakt

Für Informationen wenden Sie sich bitte an:

Dr. Harry Kirsten
Statistisches Landesamt  Sachsen-Anhalt
Dezernat 45 - Zensus 2011
Merseburger Str. 2
06110 Halle

Tel. 0345/2318-455

E-Mail: zensus-auskunft@stala.mi.sachsen-anhalt.de