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Befragung zur Klärung des Wohnsitzes

 

Die Befragung zur Klärung des Wohnsitzes (auch Mehrfachfallprüfung genannt) dient der korrekten Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahlen. Dabei werden all diejenigen um Klärung gebeten, deren Melderegisterdaten unplausible Angaben enthalten. Dies ist dann der Fall, wenn eine Person mit mehreren Hauptwohnsitzen oder ausschließlich mit Nebenwohnsitz gemeldet ist. Damit auch diese Personen beim Zensus der richtigen Gemeinde zugeordnet werden können, erhalten sie zwischen Oktober 2011 und Januar 2012 einen Fragebogen per Post. Auf diesem müssen sie neben Merkmalen wie Alter und Familienstand angeben, ob es sich an dieser Anschrift, bezogen auf den 9. Mai 2011, um ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz handelt und ob sie an weiteren Anschriften gemeldet sind.

 

Diese Befragung findet im Falle von mehreren Hauptwohnsitzen nur dann statt, wenn sich eine der Meldeanschriften in einer Gemeinde mit weniger als 10.000 Einwohnern befindet. Diejenigen, die nur mit Nebenwohnsitz gemeldet sind, erhalten in jedem Fall, also unabhängig von der Größe der Gemeinde, einen Fragebogen.

 

Die Befragung dient allein der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahlen. Auch bei dieser Befragung werden keinerlei Informationen an die Einwohnermeldeämter oder andere Behörden weitergegeben.

 

Sie haben Fragen zur Haushaltebefragung im Rahmen des Zensus2011?

Wenn Sie Fragen zur Haushaltebefragung haben,  melden Sie sich bitte telefonisch unter der 0345 2318-459

 

Musterfragebogen (Befragung zur Klärung des Wohnsitzes)