Kommunale Finanzzuweisungen
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Mit Wirkung vom 01.01.1996 hat das Ministerium des Innern dem Statistischen Landesamt die organisatorische Durchführung der sich aus dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) in Bezug auf die Abwicklung der Allgemeinen Zuweisungen, ergänzender Zuweisungen und Sonderzuweisungen ergebenden Landesaufgaben übertragen. Bereits zum 01.04.1995 erfolgte die Übertragung der Durchführung des Gemeindefinanzreformgesetzes (GFRG) zur Abrechnung der Gewerbesteuerumlage und der Berechnung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer.
Das Statistische Landesamt nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
- Einholung und Feststellung der erforderlichen Berechnungsgrundlagen
- Durchführung von Berechnungen
- Erstellung von Bescheiden
- Erstellung der notwendigen Unterlagen und Datenträger für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs
- Bearbeitung von Widersprüchen
Im Zusammenhang mit der Aufgabenwahrnehmung Kommunaler Finanzzuweisungen werden an dieser Stelle von dem zuständigen Dezernat des Statistischen Landesamtes entsprechende Dokumente angeboten. Bereitgestellt werden neben aktuellen Rechtsgrundlagen und statistischen Daten auch aktuelle Informationen des Ministeriums des Innern zur Haushalts- und Finanzwirtschaft, Datenmaterial als Orientierungs- bzw. Planungsgrundlage aber auch Informationen, Hinweise, Daten und Formulare aus der laufenden Abwicklung.
Die Dokumente sind nach einem öffentlichen sowie geschützten Bereich unterteilt. Der geschützte Bereich ist eine Arbeitsplattform und daher ausschließlich den Kommunen und ihren Spitzenverbänden, sowie den Aufsichtsbehörden des Landes Sachsen-Anhalt zugänglich.
Zur Registrierung drucken Sie bitte das Registrierungsformular aus und senden es auf dem Postweg an das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt zurück.
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